Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten
Die Gebäudereiniger-Innung Ruhr-Wupper-Südwestfalen hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht und einen Ausschuss zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten eingesetzt. Nach § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz ist vor Erhebung einer Klage des Auszubildenden gegen den Ausbildungsbetrieb immer zunächst der Ausschuss anzurufen.
Der Schlichtungsausschuss besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden und je einem ausbildenden Meister und einem Gesellen als Beisitzer.
Die meisten Streitigkeiten werden vor dem Ausschuss gütlich beigelegt.
Das Verfahren ist für den Auszubildenden und Innungsbetriebe kostenfrei. Sofern der Ausbildungsbetrieb kein Innungsmitglied ist, muss er eine Gebühr zahlen.
Adresse für die Einleitung des Schlichtungsverfahrens von Lehrlingsstreitigkeiten ist die Kreishandwerkerschaft Ruhr, Springorumallee 10, 44795 Bochum.



