Gesellenprüfung Teil I und Teil II
Die Gebäudereiniger-Innung ist grundsätzlich zuständig für die Organisation und Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfung. Die Abnahme der Prüfungen ist von der Gebäudereiniger-Innung Ruhr-Wupper-Südwestfalen auf den Gesellenprüfungsausschuss der Gebäudereiniger-Innungen Westfalen-Mitte und Remscheid / Solingen übertragen.
Die Prüfungsfragen werden in Nordrhein-Westfalen zentral und einheitlich durch einen Ausschuss des Landesinnungsverbandes erstellt.
Zur Hälfte der Ausbildungszeit ist der Teil 1 der Gesellenprüfung abzulegen. Dieser findet jährlich im Frühjahr statt. Gesellenprüfungen Teil 2 werden zweimal jährlich im Sommer und im Winter durchgeführt.
Die Innung Westfalen-Mitte lädt bei bestandener Gesellenprüfung zur Lossprechungsfeier ein und stellt das Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief aus.
Mitglied
frei
Nicht Mitglied
450€
Mitglied
frei
Nicht Mitglied
495€
Gebäudereiniger-Innung Westfalen-Mitte
c/o Kreishandwerkerschaft Dortmund
Lange Reihe 62
44143 Dortmund
Tel.: 0231 5177165
Fax: 0231 5177199
Ansprechpartnerin ist Frau Nennstiel
E-Mail: nennstiel@handwerk-dortmund.de
Internet: www.gebaeudereiniger.handwerk-dortmund.de
Gebäudereiniger-Innung Remscheid / Solingen
c/o Kreishandwerkerschaft Remscheid
Hindenburgstraße 60
42853 Remscheid
Tel.: 02191 22005
Tel.: 02191 22006
Fax: 02191 26402
Ansprechpartnerin: Frau Heike De Palo
E-Mail: depalo@handwerk-remscheid.de
Internet: www.handwerk-remscheid.de