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Gesellenprüfung Teil I und Teil II

Die Gebäudereiniger-Innung ist grundsätzlich zuständig für die Organisation und Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfung. Die Abnahme der Prüfungen ist von der Gebäudereiniger-Innung Ruhr-Wupper-Südwestfalen auf den Gesellenprüfungsausschuss der Gebäudereiniger-Innungen Westfalen-Mitte und Remscheid / Solingen übertragen.

Die Prüfungsfragen werden in Nordrhein-Westfalen zentral und einheitlich durch einen Ausschuss des Landesinnungsverbandes erstellt.

Zur Hälfte der Ausbildungszeit ist der Teil 1 der Gesellenprüfung abzulegen. Dieser findet jährlich im Frühjahr statt. Gesellenprüfungen Teil 2 werden zweimal jährlich im Sommer und im Winter durchgeführt.

Die Innung Westfalen-Mitte lädt bei bestandener Gesellenprüfung zur Lossprechungsfeier ein und stellt das Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief aus.

Mitglied  
frei

Nicht Mitglied  
450€

Mitglied   
frei

Nicht Mitglied   
495€

Gebäudereiniger-Innung Westfalen-Mitte
c/o Kreishandwerkerschaft Dortmund
Lange Reihe 62
44143 Dortmund
Tel.: 0231 5177165
Fax: 0231 5177199

Ansprechpartnerin ist Frau Nennstiel
E-Mail: nennstiel@handwerk-dortmund.de
Internet: www.gebaeudereiniger.handwerk-dortmund.de

Gebäudereiniger-Innung Remscheid / Solingen 
c/o Kreishandwerkerschaft Remscheid 
Hindenburgstraße 60 
42853 Remscheid 
Tel.: 02191 22005
Tel.: 02191 22006 
Fax: 02191 26402

Ansprechpartnerin: Frau Heike De Palo 
E-Mail: depalo@handwerk-remscheid.de 
Internet: www.handwerk-remscheid.de